Rechtsprechung
BGH, 22.02.1994 - LwZR 6/93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Willens zur Mitverpachtung einer Hofstelle bei Abschluss eines Landpachtvertrages - Nichtigkeit eines Pachtvertrages wegen Bestehens eines besonders groben Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90
Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens …
Auszug aus BGH, 22.02.1994 - LwZR 6/93
Ein derartiges Mißverhältnis, das den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bereits dann angenommen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urt. v. 8. November 1991, V ZR 260/90, NJW 1992, 899). - BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68
Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 22.02.1994 - LwZR 6/93
Diese Tatsache läßt jedoch nicht zwingend den Rückschluß auf einen entsprechenden tatsächlichen Willen und ein tatsächliches Verständnis der Beteiligten schon bei Vertragsschluß zu (vgl. BGH, Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, NJW 1971, 1844) und ist von dem Berufungsgericht auch nicht in diesem Sinne gewürdigt worden.